Rechtliches

nutzungsregeln und haftungsauschluss

Haftungsausschluss:


Der Betreiber Tauchcenter Bielefeld, Inhaber Matthias Schneider weist ausdrücklich auf die Brüchigkeit der Gesteinsformation auf dem Seegrundstück hin. Alle Nutzer müssen sich bewusst sein, dass sie an Leib und Gut Schaden durch Steinschlag o.ä. erleiden könnten. Die, durch Bojen Leinen gekennzeichneten, wandwertigen Bereiche sind wegen der Steinschlaggefahr für den Aufenthalt an der Oberfläche gesperrt. Das Gleiche trifft auf den 0 – 10 Meter Bereich der Nordwestwand zu.
Die Nutzung des Seegeländes und des Sees geschieht grundsätzlich in eigener Verantwortung. Eine Haftung für fehlerhaftes Verhalten des Nutzers besteht nicht. Im Übrigen haftet der Betreiber der Tauchbasis nur bei Verschulden, wobei die Haftung für Sachschäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt wird.

Nutzungsregeln:


Öffnungszeiten: Samstag und Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr , je nach Wetterlage April bis November.
Sonderöffnungszeiten werden separat Bekannt gegeben.
Tauchgenehmigung pro Tag / Person EUR 30,- / BAR ( Sport- / Tec- Und Apnoetaucher )

Aktuelle Tauchtauglichkeit

  • Der Nutzer / Taucher muss mindestens 100 eingetragene Tauchgänge vorweisen können.
  • Der Nutzer muss mindestens eine Fortgeschrittene Tauchausbildung ( d.h. PADI / IANTD Advanced Open Water Diver oder Aquivalent ) abgeschlossen haben.
  • Der Nutzer verpflichtet sich innerhalb seiner Ausbildungsstufe zu tauchen, insbesondere verpflichtet er sich, die Gas- und Tiefenlimits seines Ausbildungsstandes einzuhalten.
  • Der Nutzer verpflichtet sich seine Tauchausrüstung den jeweiligen Witterungsbedingungen anzupassen.
  • Der Nutzer verwendet zum Tauchen zwei getrennte erste Stufen, die jeweils Absperrbar und alleine zu bedienen sind.
  • Die Nutzung des Sees zu Tauchausbildungszwecken ist ausdrücklich nur Personen gestattet, die einer anerkannten Tauchsportorganisation angehören, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Tauchausbildung muss per Mail angemeldet und genehmigt werden.
  • Rebreather Taucher / CCR und PSCR hat genügend Bailout mitzuführen.
  • Fremdkompressoren dürfen auf dem Seegrundstück nicht betrieben werden.
  • Schwimmen wird nur mit einer Auftriebshilfe erlaubt.
  • Lagerfeuer sind auf dem Seegrundstück nicht erlaubt.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, den Steinbruch in dem Zustand zu verlassen, indem er ihn vorgefunden hat.
  • Die Nutzung der Geländewagen ist nur vom Seepersonal erlaubt.
  • Die Anfahrtswege dürfen nicht zugestellt werden und sind für die Rettungsfahrzeuge oder Anlieger freizuhalten.
  • Das Zelten und Übernachten auf dem Seegrundstück ist nicht gestattet.
  • In den Wintermonaten werden das Seegrundstück und die Zufahrtswege nicht geräumt.
  • Das Grillen ist an den ausgewiesenen Stellen gestattet.
  • Abfall ist durch den Verursacher ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Bei einem Tauchunfall ist sofort die Basisleitung zu verständigen. Die Rettungskette wird durch den Seedienst eingeleitet. Sollte dieser im Ausnahmefall nicht sofort erreichbar sein, wird diese vom Nutzer oder Begleiter umgehend selbst eingeleitet. Nottelefon, Sauerstoff sowie Erste – Hilfe – Koffer sind vorhanden.
  • Bei einem Unfall übernimmt der Verunfallte und alle damit verbundenen Kosten, auch für Fehlalarme, welche durch sein Verhalten ausgelöst werden.
  • Mit der Unterschrift erkennt der Nutzer diese Tauchordnung als verbindlich an.

 

Nutzungsregeln für Apnoetaucher:

 

  • Apnoetauchgänge erfolgen vor dem Gerätetauchen.
  • Der Nutzer muss eine Apnoe – Tauchausbildung vorweisen können und taucht niemals allein.
  • Der Nutzer verpflichtet sich innerhalb seiner Ausbildungsstufe zu tauchen.

 

Tiefenprofil See im Berg


Max. Tiefe 45 Meter
480 Meter über NN

Tauche innerhalb deiner Ausbildungsstufe
Vom Seepersonal werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt
Steinschlaggefahr, nur innerhalb der Tauchzone tauchen
Den Anweisungen vom Seepersonal ist Folge zu leisten
Bei Nichteinhaltung der Tauchregeln verhängen wir ein Seeverbot

  • 18 Meter max. Tiefe für Sporttaucher mit weniger als 100 Tauchgängen in Begleitung eines Divemasters oder Tauchlehrer Tauchausbildungsorganisation unabhängig
  • 30 Meter max. Tiefe für Sporttaucher mit 100 Tauchgängen und folgender Ausbildungsstufe / Beispiele:
    PADI Advanced Open Water Diver, SSI Advanced Adventurer Diver, VDST Silber, CMAS**, NAUI Advanced Scuba Diver, GUE Rec. Diver 2
  • 40 Meter max. Tiefe für Sporttaucher mit folgender Ausbildungsstufe / Beispiele:
    PADI Advanced Open Water Diver inkl. Deep Diver Specilaity, SSI Advanced Adventurer Diver inkl. Deep Diver Speviality,
    VDST Gold, CMAS***, IANTD Advanced Nitrox Diver, NAUI Advanced Scuba Diver inkl. Deep Diver Speciality,
    TDI Advanced Nitrox Diver, CMAS Advanced Nitrox Diver, ProTec Advanced Nitrox Diver, GUE Rec. Diver 3 / Tech1
  • 45 Meter max. Tiefe vom See nur für TEC – TAUCHER Wie z.B.: TecRec Deep Diver, IANTD Technical Diver / Rec. Trimix Diver, SSI Extended Range, VDST Triox Diver, CMAS Rec. Trimix Diver, ProTec Advanced Deep / Extended Range, TDI Decompression Procedures Diver, GUE Tech1
Tauchgänge über 40 Meter müssen beim Seepersonal angemeldet werden